Klimapaket für Haus + Heizung - und weiter?
Der Bundestag hat das Klimapaket der Bundesregierung beschlossen und Deutschland soll seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 50% verringern und bis 2050 komplett treibhausneutral werden. Auch das Wohnen soll in Deutschland energieeffizienter und vor allem klimafreundlicher werden. Denn über 25% des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland kommt aus dem Haushaltssektor, wobei alleine die Erzeugung von Raumwärme 69% davon in Anspruch nimmt. Mit den richtigen Maßnahmen können Eigentümer von Immobilien nicht nur Energiekosten sparen sondern außerdem auch diverse Fördermöglichkeiten für Energieeffizenz und energetische Sanierung in Anspruch nehmen.
Arbonia fördert - was genau?
Wird im Zuge der Sanierung eine alte Heizungsanlage durch eine mit erneuerbarer Wärmeerzeugung ersetzt, können bis zu 55% der Gesamtkosten gefördert werden (wenn es sich bei der alten Anlage um eine Ölheizung handelt). Sobald die Vorlauftemperatur der neuen Anlage bei maximal 60°C liegt, wird auch der Einbau von neuen Heizsystemen bezuschusst. Förderprogramme bieten also die Möglichkeit, kostengünstig alte bzw. nicht mehr passende Heizkörper durch moderne Heizsysteme zu ersetzen und gleichzeitig Energie zu sparen. Mit dem Datensatz nach VDI 3805 stellen wir alle relevanten Daten für die Auslegungssoftware zur Verfügung.
Meldung (05.04.2022): Nach dem Neustart der Sanierungsförderung am 22.02.2022, wird am 20.04.2022 auch die Neubauförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit angepassten Konditionen wieder starten. Dies bedeutet, dass Anträge für die Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 – Neubauförderung über die KfW ab 20.04.2022 gestellt werden können. Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ zur BEG.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
BMWi - Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
BMWi - Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
BMWi - Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
1. Beratung
Lassen Sie sich von einem Fachhandwerker oder Energieberater Ihres Vertrauens fachkompetent beraten.
2. Antrag stellen
Der BAFA Antrag ist ausschließlich elektronisch zu stellen. Ihre KfW Förderung können sie beim Finanzierungspartner beantragen.
3. Förderung erhalten
Nach Erteilung des Zuwendungsbescheids kann mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden (oder sofort nach Antragsstellung auf eigenes Risiko).